Heute hat Ulisses die Details zur ELF im Blog veröffentlicht und die Seite zur Registrierung freigeschaltet.
Quellen: Ulisses-Blog, ELF
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Mit der Handelsvereinbarung ist nicht zu spaßen. Nur ein Beispiel:
„Sollte aus rechtlichen Gründen eine Rückholaktion von Lizenznehmer-Produkten erforderlich sein, trägt der Lizenznehmer im Falle dessen Verantwortlichkeit für die Rückholaktion
sämtliche hierbei entstehenden Kosten und stellt den Lizenzgeber gegenüber Dritten schadlos. Diese Kosten umfassen auch die Kosten für Rechtsberatung und alle anderen damit verbundenen Nebenkosten, die dem Lizenzgeber im Zusammenhang mit der Abwehr
rechtlicher Maßnahmen entstehen.“
Ein ziemlicher Knebelvertrag, den man da unterschreibt. Da muss man schon eine GmbH gründen, um im Zweifel nicht im Armenhaus zu landen.
Finde das völlig in Ordnung. Wenn man etwas macht, was nicht OK ist, dann ist man dafür halt verantwortlich – ich verstehe schon, dass Ulisses da dann nicht für geradestehen will. Sind ja nicht ihre Produkte.
Das hieße aber: sobald jemand gegen irgendetwas Klage erhebt – egal wie unberechtigt es ist – kann der Verlag dafür eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen und dem Autor die Rechnung dafür stellen. Das kann dann ganz schnell sehr teuer werden, ohne dass man irgendwas falsch gemacht hätte.
Das ist jetzt aber auch erstmal ein sehr theoretischer worst-case-Fall. Theoretisch kannst du auch unbewusst Urheberrecht verletzten und wegen Plagiariat zu Schadensersatz verurteilt werden. Ich tue mich schwer damit, da sofort den Teufel an die Wand zu malen. Der Verlag wird sowas ja nicht pushen.